Betreuungsschüssel in den Bundesländern
- Stephan Rubel

- 15. Nov. 2018
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 27. Jan. 2019
Der Betreuungsschlüssel ist eine unklare Bezeichnung. Die Fachleute sprechen von:
Fachkraft-Kind-Schlüssel: Anzahl von Kindern, die je Fachkraft in einer Kindertagesgruppe zu betreuen sind (d.h. anwesend in der Gruppe)
Personalschlüssel: Anzahl von Kindern, die je Betreuungsperson in der Kindertagesstätte aufgenommen werden dürfen (d.h. Anzahl der fest angestellten Fachkräfte). Der Personalschlüssel ist laut Aussage von Experten ca. 25-35% größer als der Fachkraft-Kind-Schlüssel
Der Betreuungsschlüssel sowie die Qualifikation des Personals und auch Ersatzlösungen bei Personalausfall werden von den Ländern durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Die Hoheit bei der Zuteilung von Kindern und Personal in die jeweilige Kindertagesstätte liegt üblicherweise bei den städtischen Jugendämtern. Laut Aussage mehrerer Politiker in der Bundestagsdebatte fehlen 300.000 qualifizierte Erzieher in Deutschland. Bei einem Betreuungsschlüssel von 5 wären das aktuell 1,5 Millionen Kinder in Deutschland, die nicht oder unzureichend betreut werden. Es gibt also eine Menge zu tun... Ich habe die Zahl aber nicht geprüft. Wenn hier also auch Unter-3-Jährige betroffen sind, dann ist der Schlüssel wesentlich niedriger, also weniger Kinder, und außerdem könnte es auch sein, dass alle Kinder mitgezählt worden sind, für die es in Deutschland noch gar keinen Betreuungsplatz gibt, so dass sich die Eltern noch um ihre Kinder kümmern. Also bitte keine Panik...
Die folgenden Links und Details habe ich im Internet gefunden, mit Fokus auf die Betreuung von 3-6 jährigen Kindern, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Bitte melden, wenn es noch etwas anderes oder abweichendes gibt...
Tatsache scheint zu sein, dass die Bundesregierung es nicht geschafft hat, mit den Ländern ein gemeinsames Ziel für eine "gute KiTa" zu definieren. Deshalb will nun die Bundesregierung die Zuweisung der 5,5 Milliarden Euro an einen Vertrag binden, den jedes Land mit der Bundesregierung verhandeln soll... wir dürfen also neugierig auf diese Verträge sein...
Hier die Regelungen der Bundesländer im Einzelnen:
Baden-Württemberg:
§1 Mindestpersonalschlüssel
Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit, soweit es sich um altersgemischte Gruppen handelt: 1 Vollzeitfachkraft für 10 Kinder
20 Kinder je Gruppe mit mehr als 7 Stunden Öffnungszeit
Bayern:
§17 Anstellungsschlüssel
Je 11 Buchungszeitstunden der angemeldeten Kinder ist jeweils mind. eine Arbeitsstunde des pädagogischen Personals anzusetzen
Rheinland-Pfalz:
§4 Tagesbetreuung für Kleinkinder (2. März 2006)
Die Gruppengröße in Krippen beträgt in der Regel acht bis zehn Kinder
Für den Erziehungsdienst sind je Gruppe grundsätzlich zwei Stellen vorzusehen, von denen eine mit einer zur Gruppenleitung befähigten Erziehungskraft besetzt sein muss
Die Leitung ist ganz oder teilweise freigestellt
Mit Zustimmung des Jugendamtes kann zusätzliches Erziehungspersonal eingesetzt werden, insbesondere wenn die Öffnungszeit unter anderem zur ganztägigen Betreuung von Kindern (Ganztagsplätze) mehr als sieben Stunden täglich beträgt oder wenn Kinder aufgenommen werden, für die ein höherer Betreuungsaufwand besteht (z.B. behinderte Kinder, Kinder aus sozialen Brennpunkten, altersgemischte Gruppen)
Trierer Volksfreund, gelesen am 16.1.2019: Dicke Ordner voller Beschwerden - 30.000 Unterschriften gegen das Kita-Gesetz:
"Wo bei den über drei Jahre alten Kindern eine Fachkraft in Pirmasens im Schnitt gut elf Kinder betreut, sind es im Landkreis Germersheim etwa sieben" (Ich frage mich, ob der Herr Bildungsstaatssekretär das Gesetz von Rheinland-Pfalz schon gelesen hat?)
Beckmann sagt in Trier aber auch: „Keiner Kita muss es schlechter gehen.“
Übersicht für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren:





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