Das Gesetz ist beschlossen
- Stephan Rubel

- 15. Dez. 2018
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 13. Juli 2019
Am 14.12.2018 wurde das "Gute KiTa" Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Der nächste Schritt sind nun die Verträge, die jedes Land mit dem Bund vereinbaren muss, in denen jedes Land frei entscheiden kann, wofür es den ihm zustehenden Anteil der 5,5 Milliarden Euro verwenden will. Das Geld wird erst fließen, wenn alle Länder einen Vertrag vereinbart haben.
Hier noch ein paar interessante Infos aus der Presse:
Die
berichtet, dass nicht nur Hartz-IV Empfänger und Asylberechtigte einen Anspruch kostenfreie Betreuung der Kinder haben, sondern ab 2019 auch alle Eltern, die einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Auf
ist zu lesen, dass 1,2 Millionen Kinder von dieser Regelung profitieren werden.
erwähnt ebenfalls, dass derzeit 3,1 Millionen Kleinkinder in KiTa's betreut werden, das ist jedes 3. Kind unter 3 Jahren. Auf der Seite der
ist zu lesen, dass in den letzten 10 Jahren insgesamt 400.000 KiTa Plätze für Kleinkinder geschaffen wurden. Na da bleibt nur zu hoffen, dass es für die nun kommenden 1,2 Millionen Kinder keine 30 Jahre dauern wird, bis die suchenden Eltern einen Platz finden...
Die
konkretisiert diese Sorge: aktuell fehlen mehr als 250.000 KiTa Plätze und bis 2025 werden 300.000 Pädagog*innen fehlen.
In einem Interview der
kommt eine KiTa-Leiterin zu Wort, die das neue Gesetz sehr begrüßt, z.B. mit dem Plan, den Kindern endlich auch frisch zubereitetes Essen anbieten zu können ... und das im eher wohlhabenden München ... das gibt wirklich zu denken ...
2019-02-19: Brandenburg erhält das erste Geld - 164 Mil. Euro
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Gute-Kita-Gesetz-Land-Brandenburg-verhandelt-mit-Bund-ueber-Verteilung
2019-05-28: Niedersachen hat die Vereinbarung per Pressemitteilung verkündet (ohne die beteiligten Verhandlungspartner mit einzubeziehen)
2019-05-30: Das Gesetz ist nun seit 5 Monaten beschlossen und immer noch gibt es keine Übersicht der Bundesregierung zum Verhandlungsstand mit den Ländern oder zur Qualitätsüberwachung der Kita's. Wozu wird das freigegebene Geld für Statistik bei der Bundesregierung verwendet?
2019-06-07 Hier die offizielle Antwort des Bundesministeriums auf meine Frage, ob es einen Überblick über den Verhandlungsstand mit den Ländern gibt:
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz stellt der Bund den Ländern in den kommenden Jahren insgesamt 5,5 Milliarden Euro für zusätzliche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
Da die Länder in der Vergangenheit verschiedene Schwerpunkte im Bereich der Kindertagesbetreuung gesetzt haben, bestehen in dieser Hinsicht nunmehr unterschiedliche Entwicklungsbedarfe. Insofern entscheiden die Länder auch selbst, wie sie die Bundesmittel verwenden werden. Damit das Geld jedoch auch dort ankommt, wo es gebraucht wird, schließt der Bund mit jedem einzelnen Bundesland einen Vertrag über die im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes geplanten Maßnahmen ab. Zusätzlich werden die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen von einem Monitoring begleitet, um die Fortschritte sowie die Einhaltung der Verträge nachverfolgen zu können. Erste Fortschrittsberichte sind in 2020 zu erwarten.
Die Verträge mit den Bundesländern werden über den Internetauftritt des Bundesfamilienministeriums unter www.bmfsfj.de abrufbar sein, wenn alle Verträge geschlossen wurden. Ich empfehle Ihnen daher, weiterhin die Pressemitteilungen und die Webseite im Blick zu halten.





Auch in 2022 hat sich nichts an der Kritik geändert: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ein-jahr-kita-gesetz-in-rlp-100.html